Sozialdienste und vergleichbare Stellen sind wichtige Kooperationspartner für die Rehabilitationsträger und andere am Rehabilitationsprozess beteiligte Institutionen. Je nach Schwerpunkt müssen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft koordiniert werden.
Viele Aufgaben sind gesetzlich festgelegt. Doch:
Daraus ergeben sich täglich organisatorische Fragen:
Preis für 1-3 Nutzer: 98,00 Euro/mtl.
So treffen Sie sichere Entscheidungen!
Der von Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, als Bandherausgeber betreute juris PraxisKommentar SGB I erläutert die materiell-rechtlichen Vorschriften, die prinzipiell für alle Sozialleistungsbereiche und damit grundsätzlich für alle besonderen Sozialgesetzbücher gelten.
… mehr
Die Neuauflage des juris PraxisKommentars SGB II berücksichtigt die tiefgreifenden Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) vom 24.03.2011 (BGBl I 2011, 453) mit dem neuen SGB II Regelsatzsystem und dem neuen Bildungspaket.
… mehr
Der Praxiskommentar enthält eine vollständige Kommentierung des SGB IV. Orientiert an den Anforderungen der Praxis erläutern die Autorinnen und Autoren die für das Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherungs- sowie das Arbeitsförderungsrecht gleichsam geltenden Vorschriften.
… mehr
Jetzt auch als E-Book
Der juris PraxisKommentar zum SGB IX bietet eine umfassende und stets aktuelle Erläuterung der Vorschriften des Rehabilitations- und Behindertenrechts.
… mehr
Online verfügbar, Buch und E-Book in Vorbereitung
Obwohl bereits vielfach reformiert, kommen auf die gesetzliche Krankenversicherung auch künftig große finanzielle und organisatorische Herausforderungen zu. Sie steht vor dem Hintergrund einer ungünstigen demographischen und finanziellen Prognose im Spannungsfeld zwischen den Leistungsansprüchen der Versicherten und den Interessen der Leistungserbringer.
… mehr
Jetzt auch als E-Book
Von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten betroffen zu werden, stellt für Erwerbstätige eine mitunter existenzbedrohende Gefahr dar. Der Mitverantwortung der Versicherten kommt dabei immer größere Bedeutung zu.
… mehr
Der juris PraxisKommentar zum SGB XII bietet eine umfassende und stets aktuelle Erläuterung der Vorschriften des Sozialhilferechts, einschließlich der Grundsicherung, sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
… mehr
Durch den Teil IX des Sozialgesetzbuches ist das Recht der Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen auf eine gänzlich neue Rechtsgrundlage gestellt worden.
… mehr
Die Neukonzeption des von Bernd Wiegand herausgegebenen Kommentars umfasst die §§ 68 bis 160 SGB IX und damit die im Teil 2 des SGB IX enthaltenen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen das Schwerbehindertenrecht.
… mehr
SGG Sozialgerichtsgesetz Kommentar – auf den Punkt gebrachte Kommentierungen auf höchstem Niveau!
… mehr
Erläuterungswerk für die Praxis und Rechtsprechung. Er will alle unterstützen, die bei der Anwendung oder Gestaltung des Sozialrechts mitwirken und diesen hierbei Entscheidungshilfen geben.
… mehr
Die für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorgesehenen Leistungen ergeben sich nun aus dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende.
… mehr
Mit der Konzeption des Kommentars wird das Ziel verfolgt, die Bedürfnisse einer komplexen Zielgruppe methodisch und inhaltlich optimal zu bedienen. Zusammenhänge mit dem Internationalen Sozialrecht, insbesondere dem der EU, stehen dabei im Blickpunkt.
… mehr
Mit dem Kommentar zum SGB IV von Hauck / Noftz wird eine umfassende und jederzeit aktuelle Kommentierung der Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung geboten, die einerseits den Erfordernissen der Praxis, andererseits aber auch den Bedürfnissen der Wissenschaft voll gerecht wird.
… mehr
Für die über 6 Mio. schwerbehinderten Menschen in Deutschland gelten seit dem 1. Juli 2001 mehr Rechte und mehr Möglichkeiten der Selbstbestimmung. Mit der Kodifizierung als SGB IX wird das Schwerbehindertenrecht vollständig auch den Regelungen des 1. und 10. Buches SGB unterworfen.
… mehr
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört zum Rechtsbereich der Sozialversicherung und ist deren ältester Versicherungszweig.
… mehr
Der Kommentar zum SGB VII ist in erster Linie ein Erläuterungswerk für die Praxis und Rechtsprechung und trägt zur wissenschaftlichen Vertiefung des Rechtsgebietes bei.
… mehr
Artikel 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das als Achtes Buch Eingang in das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gefunden hat, regelt die Grundlagen und nähere Ausgestaltung der Jugendhilfe völlig neu.
… mehr
Mit dieser Neuerscheinung strukturiert der Erich Schmidt Verlag seinen Standardkommentar zum SGB X um.
… mehr
Der Kommentar von Hauck / Noftz lehnt sich in Aufbau und Diktion an die bisherigen SGB-Kommentare an. Er ist in erster Linie ein Erläuterungswerk für die Praxis und Rechtsprechung, dient aber auch zur wissenschaftlichen Vertiefung des Rechtsgebietes.
… mehr
Kennzeichen des neuen Sozialhilferechts ist sein veränderter gesetzlicher Aufbau, der Ausbau aktivierender Handlungsinstrumente und die weitgehende Umstellung der Lebensunterhaltssicherung auf ein System von Pauschalleistungen.
… mehr
Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem sozialgerichtlichen Verfahren! Womit steigern Sie Ihre Erfolgsaussichten bei der Geltendmachung materiellrechtlicher Ansprüche im Sozialrecht vor Gericht? Mit profunden Kenntnissen des Verfahrensrechts!
… mehr
Das Buch von Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe und Christa Dittmar ist auf dem Stand der am 1. August 2006 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zum SGB II und berücksichtigt umfassend die bis dahin ergangene Rechtsprechung.
… mehr
Das europäische Sozial- und Arbeitsrecht wird immer umfangreicher. Fälle mit Auslandsbezug nehmen zu. Das bringt viele Fragen mit sich: Welche Rechtsprechung ist zu berücksichtigen? Wann verdrängt EU-Recht nationales Recht?
… mehrDas Fachmodul enthält Entscheidungen zu allen Bereichen des Sozialrechts. Neben Entscheidungen aus der Sozialgerichtsbarkeit werden auch sozialrechtlich relevante Entscheidungen aus den übrigen Gerichtsbarkeiten berücksichtigt. Zusätzlich sind Hinweise auf Entscheidungen, die beim Bundessozialgericht anhängig sind, aufgeführt. Eine Vielzahl der Urteile und Beschlüsse wird im vollen Text (Tatbestand und Gründe) nachgewiesen.
… mehr
Die Internetseiten der Kooperationspartner: